Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die Sanierung im Insolvenzverfahren geboten erscheint oder ob es vor allem aus steuerlichen Gründen überlegenswert wäre, über das Vermögen eines Unternehmens wohl die Insolvenz anzumelden, einen Neustart und somit eine Sanierung der anderen Art, und zwar mit einer neu gegründeten Auffanggesellschaft durchzuführen, indem unter anderem das Anlage- und Umlaufvermögen aus dem Insolvenzverfahren herausgekauft wird.